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Apothekennotdienst

 

Apothekennotdienst

Service der Apotheken für Ihre Sicherheit

Apothekennotdienst:

Schon der Name zeigt, dass es sich um etwas besonderes handelt, nämlich um ein Angebot für eine Notsituation, eine plötzliche Erkrankung oder starke Schmerzen, Ereignisse, die einen dringenden Bedarf an Arzneimitteln und fachlicher Beratung hervorrufen. Und das natürlich auch nachts, am Wochenende oder an Feiertagen. Die Apotheken sind auch zu diesen Zeiten ein verlässlicher Ansprechpartner. Das ganze Jahr über sind sie rund um die Uhr für die Bevölkerung erreichbar.

Der Notdienst (oder auch die Dienstbereitschaft) der Apotheken ist gesetzlich geregelt: Die Apothekenbetriebsordnung verpflichtet die Apotheken zur permanenten Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind immer einige Apotheken auch außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten geöffnet, bzw. sind im Bedarfsfall zu erreichen und zur Abgabe von Arzneimitteln verpflichtet.

Alle Apotheken in Rheinland-Pfalz sind an der Regelung beteiligt und wechseln sich  mit dem Notdienst ab. Welche Apotheken jeweils zur Dienstbereitschaft verpflichtet sind, legt die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter Berücksichtigung der Entfernung der einzelnen Apotheken voneinander fest. Damit soll erreicht werden, dass die zurückzulegenden Wege für die Bevölkerung bestimmte Höchstentfernungen nicht überschreiten.

Natürlich ist es beruhigend zu wissen, dass im Bedarfsfall immer eine Apotheke in der Nähe erreichbar ist, aber man muss auch wissen welche:

Im Zuge der Neuregelung des Notdienstes ist die Veröffentlichung der außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten dienstbereiten Apotheken in Zeitungen oder Notdienstkalendern, die oftmals schnell ihre Aktualität verlieren, nicht mehr der einzige und sicherste Informationsweg. 

Statt dessen können ab sofort  über den Notdienstplan auf dieser Internetseite (s.u.)  oder noch schneller per einfachem Telefonanruf von zu Hause oder unterwegs die nächsten dienstbereiten Apotheken abgerufen werden.

Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat dazu zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet (siehe auch nebenstehender Kasten): 

aus dem deutschen Festnetz

0180-5-258825-PLZ

(0,14 €/Min.)

(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und

aus dem Mobilfunknetz

0180-5-258825-PLZ

(max. 0,42 €/Min.)

Das Verfahren ist denkbar einfach:

Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.

Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.

 

Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat

 

Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.

 

Falls im Einzelfall die Telefonnummer oder die Postleitzahl nicht bekannt sind, hilft immer noch ein Blick an die nächste Apothekentür. Dort muss per Gesetz die nächstliegende notdienstbereite Apotheke bekannt gemacht sein.

 

Aber wie auch der Name schon sagt:

Notdienst ist Sonderdienst!

Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten, in Rheinland-Pfalz also in der Zeit vor 6:00 Uhr und nach 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen, ist für die Inanspruchnahme des Notdienstes eine Gebühr von 2,50 € zu entrichten.

 

Von hier verbinden wir Sie weiter zum neuen Notdienstplan.

 

 

Notdienstbereitschaft und Arbeitszeit

Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass aufgrund der Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) die Notdienstbereitschaft normale Arbeitszeit ist. [mehr]

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Apothekennotdienst
 

Ansage des Apothekennotdienst über landeseinheitliche Rufnummern:

deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ* (0,14 €/Min.)

(zum Beispiel:01805-258825-56727 für Mayen) und

Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ* (max. 0,42 €/Min.)

Anzeige der notdienstbereiten Apotheken:

Internet: Notdienstplan

Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr

Nähere Informationen unter Notdienst oder hier

* Postleitzahl des aktuellen Standortes

Wie Sie einen Notdienstkalender für die nächsten 14 Tage erstellen, erfahren Sie hier.