Ausgabe von Heilberufsausweisen (HBA) und Institutionskarten (SMC-B)

Ab sofort können über unser Antragsportal über die Homepage der LAK Heilberufsausweise und SMC-B Karten beantragt werden.

Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ist nach § 291a SGB V und den Regelungen des Heilberufe-Kammergesetz die vom Gesetzgeber benannte Stelle, die diese Karten für Ihre Mitglieder herausgibt.

Unterstützt wird die Kammer dabei von Vertrauensdiensteanbietern (sog. qVDA), die über die notwendigen Zulassungen verfügen und bereit sind, die in der Ausschreibung vorgegebenen Rahmen- und Endnutzerverträge zu akzeptieren und über die geschlossenen Rahmenverträge berechtigt sind für die jeweilige Landesapothekerkammer und deren Mitglieder Ausweise zu produzieren.

Als erster Vertrauensdiensteanbieter hat die Bundesdruckerei GmbH / D-Trust, Berlin einen Rahmenvertrag zur Ausgabe von Heilberufsausweisen sowie zur Ausgabe von Institutionskarten abgeschlossen. Kurz danach wurde auch ein Rahmenvertrag zur Ausgabe von Institutionskarten mit der DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH / medisign GmbH, Düsseldorf geschlossen. Ab Mitte des Jahres 2020 sollen nach Angaben der DGN GmbH auch Heilberufsausweise ausgegeben werden können. Das Unternehmen SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG, Augsburg hat nunmehr die gematik-Zulassung zur Ausgabe von HBAs und SMC-Bs erhalten und die entsprechenden Verträge mit uns abgeschlossen.

Folgende Vertragspartner können derzeit Karten erstellen:                    

Vertragspartner

Heilberufsausweis (HBA)

Institutionskarte (SMC-B)

Bundesdruckerei GmbH / D-TrustJaJa
DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH / medisign GmbHJaJa
SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KGin Anbindungin Anbindung

Stand 05.2021

Es fallen monatliche Entgelte für die Karten an, die die Leistungen des Kartenherstellers vergüten. Die Höhe der Vergütung ist Bestandteil der mit allen Anbietern abgeschlossenen Rahmenverträge und deshalb einheitlich.

Folgende Entgelte fallen an:

Heilberufsausweis (HBA):         7,48 € netto/Monat

Institutionskarte (SMC-B):        6,30 € netto/Monat

Aktuelle Informationen zur Zahlungsabwicklung finden Sie auch auf der Homepage des Nacht-und Notdienstfonds unter https://www.dav-notdienstfonds.de/telematik/uebersicht.

Nach unserem Kenntnisstand ist die Refinanzierungsvereinbarung für die Kosten der Telematik-Infrastruktur zwischen Deutschem Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen. Bitte wenden Sie sich an DAV / LAV. Nach unserer Information sollen aktuell die Kosten der Heilberufsausweise und SMC-B´s für Apothekenleiter erstattet werden. Ob und wann auch die Kosten für Heilberufsausweise für Filialapothekenleiter/Innen und für angestellte Apotheker und Apothekerinnen erstattet werden, ist wohl noch Gegenstand weiterer Verhandlungen.

Für die Leistungen der Kammer werden keine Gebühren erhoben.

 

Beantragung HBA (Heilberufsausweis) und SMC-B (Security Module Card Typ B)

Zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) werden verschiedene Hardware- und Signaturkarten mit digitalen Zertifikaten benötigt. Es handelt sich dabei um den HBA und die SMC-B (auch Institutionskarte oder Praxisausweis genannt). Beide Ausweiskarten werden von der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz herausgegeben. Bei der Produktion bedient sich die Landesapothekerkammer verschiedenen Anbietern (qVDA‘s) auf Grundlage von Rahmenverträgen zu Produktion und Auslieferung.

Die Kosten für die Karten sollen herstellerübergreifend gleich sein. Nähere Informationen dazu bekommen Sie bei Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V., DAV und dem jeweiligen Anbieter.

Die Beantragung erfolgt über ein Verwaltungsverfahren bei der Landesapothekerkammer, das wir mit einem selbsterklärenden Antragsportal so praktikabel wie möglich gestaltet haben. Sollten bei dem Prozess Fragen aufkommen, stehen wir in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer gerne zur Beantwortung bereit. 

Es geht darum, dass aufgrund verschiedener Sicherheitsanforderungen für jede Karte (HBA, SMC-B) ein separater Antrag gestellt werden muss. Die SMC-B ist nur für Apothekeninhaber vorgesehen. Jede Apotheke (Filial- oder Hauptapotheke) hat ihre eigene SMC-B.

Die Beantragung des HBA steht prinzipiell allen Kammermitgliedern offen, die eine gültige Approbation besitzen. In der Regel werden zuerst die Inhaber einen HBA beantragen, um der gesetzlichen Anforderung, mit der Apotheke bis zum 30. September 2020 an die TI angeschlossen zu sein, gerecht zu werden. 

Erste Schritte

Der Antragssteller muss also zu Beginn im Antragsportal verschiedene Entscheidungen treffen.

  1. Welcher Kartentyp wird beantragt?
  2. Welcher Anbieter soll die jeweilige Karte produzieren?

Im SMC-B Verfahren gilt die Apothekenadresse als Referenzadresse, an die auch ausgeliefert wird, während beim HBA die Meldeadresse und das dazugehörige PostIdent-Verfahren entscheidend sind. Wir bitten daher um sorgfältige und gewissenhafte Angaben. 

Die Abläufe und notwendigen Bausteine der TI können übersichtlich und schnell in den 3 Download Dokumenten (1. Gematik Checkliste, 2. Schema Beantragung HBA und 3. Schema Beantragung SMC-B) nachgeschaut werden.