Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (04/2012) existiert der Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen mit deutschen Referenzberufen.

1. Sie besitzen einen pharmazeutischen Berufsabschluss, den Sie im Ausland erworben haben, kennen aber nicht den dazu passenden Referenzberuf in Deutschland?

Anlaufstelle für die Erstberatung und das Herausfinden des deutschen Referenzberufes ist die MIP - Medici in Posterum GmbH mit ihrem Projekt "IQ Rheinland-Pfalz Anerkennung- und Qualifizierungsberatung":

www.anerkennungsberatung.com

MIP - Medici in Posterum GmbH
Frauenlobstr. 15-19
55118 Mainz
Tel.: 06131 / 2144-840
E-Mail: beratung(at)mip.consulting
für neue Bewerber: anerkennung(at)mip.consulting
für Teilnehmer des Vorbereitungskurses: apotheke(at)mip.consulting

Sie suchen nach Möglichkeiten sich auf die pharmazeutische Kenntnisprüfung vorzubereiten? Die MIP - Medici In Posterum GmbH mit ihrem Projekt "IQ - Apotheker für die Zukunft" bietet Ihnen Vorbereitungskurse auf die pharmazeutische Kenntnisprüfung an.

Nähere Informationen zu Kursteilnahmevoraussetzungen und zum Projekt selbst finden Sie unter: https://mip.consulting/projekte/apotheker-fuer-die-zukunft/

ZAB - Zentrale Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz für Fachkräfteeinwanderung
Das ZAB RLP unterstützt ArbeiternehmerInnen, die in Rheinland-Pfalz arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren möchten, sowie ArbeitergeberInnen mit Firmensitz oder Sitz ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen.

Kontakt ZAB:
Andreas Adelmann - Abteilungsleiter Ausländerbehörde Stadt Kaiserslautern und ZAB Rheinland-Pfalz
Tel.: 0631/365-2530, E-Mail: fachkraefteeinwanderung.rlp(at)kaiserslautern.de
Alexandra Weit - Gruppenleiterin ZAB Rheinland-Pfalz
Tel.: 0631/365-1390, Fax: 06311/365-1329, E-Mail: fachkraefteeinwanderung.rlp(at)kaiserslautern.de 

(Deutschen Referenzberuf suchen: www.anerkennung-in-deutschland.de [deutsch / englisch])

www.make-it-in-germany.com

https://anabin.kmk.org/

2. Sie wissen schon, welcher deutsche Referenzberuf für Sie in Frage kommt und wollen in Deutschland in Ihrem pharmazeutischen Beruf tätig sein?

Dann benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der jeweils zuständigen Stelle beantragen können. Diese Erlaubnis berechtigt die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben.

A = akademischer Beruf mit Universitätsabschluss
B, C = nicht-akademische Berufe

A.) Apotheker

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Referat 53.1
Baedekerstr. 2-20
56073 Koblenz

https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/gesundheitsberufe/approbationen-fuer-akademische-heilberufe

www.lsjv.rlp.de/de/buergerportalservice/downloads/arbeit/#c2451

Herr Ralph Krudewig
Tel.: 0261 / 4041-245 oder 0261 / 4041-442
E-Mail: anerkennung-apotheker(at)lsjv.rlp.de

B) Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)

https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/gesundheitsberufe/nichtakademische-heilberufe

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Reiterstr. 16
76829 Landau
Tel.: 06341 / 26-0
E-Mail: abw-ld@lsjv.rlp.de

C) Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)

https://www.lakbb.de/aus-fort-und-weiterbildung/anerkennung-auslaendischer-berufsabschluesse/pharmazeutisch-kaufmaennische-angestellte/

Landesapothekerkammer Brandenburg
Am Buchhorst 18
14478 Potsdam

Frau Cynthia Wilke
Tel.: 0331 / 88866-55
E-Mail: wilke(at)lakbb.de

In der Linkliste finden Sie weitere wichtige Online-Portale, welche sich mit der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen befassen.