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Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz wählt
Die Vorbereitungen der Wahl der nächsten Vertreterversammlung laufen auf vollen Touren. Alle bei der Kammer gemeldeten Kammermitglieder erhalten dazu, wie auch bei den letzten Kammerwahlen, spezielle Sonderrundschreiben, soweit sie nicht von der Wahl ausgeschlossen sind.
An dieser Stelle folgende Informationen:
- Die Wahl findet ausschließlich als digitale Wahl statt. Wahllokale werden nicht eingerichtet. Eine postalische Stimmenabgabe ist nicht möglich.
- Wahltag ist Montag, der 31. August 2026. Bis 18.00 Uhr müssen die Stimmen digital eingegangen sein, um bei der Auszählung der Stimmen Berücksichtigung zu finden.
- Alle im Wählerverzeichnis enthaltenen Kammermitglieder (also gesetzliche und freiwillige Kammermitglieder) besitzen das aktive und das passive Wahlrecht. Jedes verzeichnete Mitglied kann also selber die Mitglieder der künftigen Vertreterversammlung mit wählen und – soweit es seine Bereitschaft dazu erklärt hat – selber in die Vertreterversammlung gewählt werden.
- Alle Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz, die sich bisher noch nicht bei der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz gemeldet haben, sind aufgefordert, sich umgehend bei der Kammer anzumelden.
- Sollte der Kammergeschäftsstelle keine aktuelle Postanschrift und E-Mail-Adresse von Kammermitgliedern vorliegen, ist diese Meldung umgehend nachzuholen. Ziel ist es, bei der Schließung des Wählerverzeichnisses am 22. Juni 2026 über ein aktuelles Wählerverzeichnis zu verfügen, in dem alle Kammerangehörigen mit aktueller Anschrift und E-Mail-Adresse enthalten sind.
Kammerangehörige sind nach dem Heilberufsgesetz Kraft Gesetz alle Apothekerinnen und Apotheker, die im Land Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben oder diejenigen Personen, die die freiwillige Mitgliedschaft aufgrund eines Antrages und Beschlusses des Vorstandes erworben haben.
- Nach Schließung des Wählerverzeichnisses erhalten alle darin enthaltenen Wahlberechtigte die Aufforderung als Kandidat für die nächste Vertreterversammlung zu kandidieren. Bitte stellen Sie Ihre digitale und auch postalische Erreichbarkeit ggf. auch während einer eventuellen (Urlaubs-)Abwesenheit sicher. Das Aufforderungsschreiben wird darüber hinaus auch in dem internen Bereich auf der Kammerhomepage zur Verfügung stehen.
- Nach Erhalt der Aufforderung zur Bewerbung als Kandidat für die nächste Vertreterversammlung kann jedes Mitglied seine Kandidatur für die kommende Vertreterversammlung schriftlich anmelden.
- Anmeldungen zur Kandidatur müssen spätestens am Freitag, 17. Juli 2026 (45. Tag vor dem Wahltag) schriftlich (also in Papierform und nicht elektronisch/per E-Mail) bei der Kammergeschäftsstelle eingehen.
- Als Termin für die konstituierende Sitzung der neugewählten Vertreterversammlung wurde Samstag, der 14. November 2026 bestimmt.
Die bisherigen Sonderrundschreiben sowie den Vordruck der Bereitschaftserklärung zur Kandidatur finden Sie im internen Bereich der Homepage.
Wir freuen uns über jede Kandidatur!
Christoph Emmerich
Stellvertretender Wahlleiter

