Fachsprachenprüfung

Die Bundesapothekerordnung regelt, dass derjenige, der in Deutschland den Apothekerberuf ausüben will, eine Approbation oder zumindest eine Berufserlaubnis benötigt. In Paragraph 4 Absatz 1 Nr. 5 wird gefordert, dass der Antragsteller "über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt". Auf dieser Grundlage führt die Landesapothekerkammer bei Bewerbern mit ausländischer Berufsqualifikation im Auftrag der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine entsprechende Sprachprüfung durch.

Dieser Nachweis wird in den Fällen notwendig, in denen aus den entsprechenden Antragsunterlagen nicht bereits ablesbar ist, dass der Antragsteller über ausreichende Kentnisse der fachbezogenen deutschen Sprache verfügt. Die Antragsteller werden dann vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) darüber informiert, dass der Nachweis zu erbringen ist und an die Landesapothekerkammer verwiesen.

Der Nachweis eines B2-Zertifikates ist Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung.

Hinweise

Die Prüfungen finden in den Monaten Februar / März, Juni / Juli und September / Oktober statt.

Anträge auf Teilnahme an der Überprüfung sind bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz einzureichen. Dort findet auch die Prüfung statt. Der Antrag ist schriftlich mit dem Anmeldeformular (auch als ausfüllbare Version) unter Angabe eines gewünschten Prüfungstermins zu stellen. Des Weiteren muss eine Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse angegeben werden, unter der der Antragssteller ggf. auch kurzfristig erreichbar ist.

Über das Prüfungsverfahren informieren die nachfolgenden Hinweise. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, gerne auch telefonisch unter der Rufnummern 06131/27012-14 oder per E-Mail unter pharmazie(at)lak-rlp.de.

Anmeldung zur Prüfung

Die zeitlich Abfolge von Prüfungstermin bis Entscheid sieht wie folgt aus:

PrüfungsterminAnmeldung bisEntscheid über Termin
Februar / März1. DezemberAnfang Januar
Juni / Juli1. AprilAnfang Mai
September / Oktober1. AugustAnfang September

Die zugelassenen Bewerber/innen werden 4 Wochen vor dem Prüfungstermin geladen.

Voraussetzung für eine Anmeldung ist, dass die Nachweispflicht der fachbezogenen Deutschkenntnisse im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens (Anerkennungsantrag) beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesprüfungsamt) in Koblenz festgestellt wurde.

Zahlung der Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 250,00 €. Mit der Ladung zur Prüfung ist die Prüfungsgebühr zu überweisen. Barzahlung ist leider nicht möglich. Wird die Prüfungsgebühr nicht oder nicht rechtzeitig vor Prüfungstermin überwiesen, ist eine Teilnahme leider nicht möglich.

Bei Rücktritt von der Prüfung nach Ladung und vor dem Prüfungstag wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 € fällig. Bei Rücktritt am Prüfungstage / Nichterscheinen ist die gesamte Prüfungsgebühr fällig, soweit der Rücktritt / das Nichterscheinen nicht aus wichtigem Grunde erfolgt und z. B. durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen wird. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, unentschuldigter Verspätung zur Prüfung oder unentschuldigtem Abbruch der Prüfung wird die gesamte Prüfungsgebühr in Höhe von 250,00 € fällig.

Thema und Rahmenbedingungen

Die Prüfung wird anhand eines Apotheken-Dialogs durchgeführt, in dem der Prüfling die Rolle des Apothekers übernimmt. Wichtig ist: Es wird kein Wissen abgefragt, sondern es geht nur um eine Verständnisprüfung der deutschen Sprache; d. h. alles, was man für den Dialog wissen muss, wird in Form eines Fallbeispiels / Rahmengeschichte (1/2 Seite) und in Form eines Beipackzettels oder Fachinformation über ein Arzneimittel vorgelegt.

Vorbereitungszeit

Jeder Prüfling hat zu Beginn etwa 10 Minuten Zeit um das Fallbeispiel (Beschreibung um welche Situation es im Dialog geht) und den Beipackzettel (markierte Stellen) zu lesen. Der Prüfling kann nach eigener Einschätzung in den vorgelegten Materialien Passagen markieren und Randnotizen erstellen.

Unterlagen, die in der Prüfung vorgelegt werden

  1. Der Beipackzettel oder die Fachinformation dienen der inhaltlichen Vorbereitung, wobei die entscheidenden Passagen farblich markiert sind.
  2. AMK-Meldebogen (1 Seite Formular)
  3. Rahmengeschichte / Fallbeispiel (ca. 1/2 Seite)
  4. ggf. Arzneimittel-Musterpackung

Es wird kein naturwissenschaftliches Wissen vorausgesetzt, das nicht in den schriftlichen Unterlagen nachzulesen ist.

3 Prüfungsteile

Die Prüfungsdauer beträgt ca. 60 Minuten (jeweils 20 Minuten pro Prüfungsteil).

Die Prüfung erfolgt in 3 Teilen:

1. simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch

    a) Rollenspiel
    b) monologischer Vortrag (Pro und Contra zu einem vorgegebenen Thema)

2. Anfertigen von in der pharmazeutischen Berufsausübung überlichweise vorkommenden Schriftstücken (schriftlich)

    a) Ausfüllen eines AMK-Meldebogens
    b) Verfassen einer kurzen formellen E-Mail (schriftlich)

3. simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch

    a) Rollenspiel
    b) 8 pharmazeutische Fachbegriffe umschreiben

Grundlage für die Teile 1 bis 3 ist ein Fallbeispiel (sog. roter Faden), das eine bestimmte Situation, wie sie täglich in einer Apotheke vorkommen kann, darstellt. Anhand des vorgelegten Fallbeispiels (Rahmengeschichte) übernimmt der Prüfling die Rolle des Apotheker um ...

1.

a) einem Patienten (Prüfer) im Rahmen eines Dialogs Informationen und Beratung zu einer Arzneimittelabgabe zu geben. Als Hilfsmittel verwendet der Prüfling die Rahmengeschichte und den Beipackzettel. Aufgabe des Prüflings ist es gemäß der Rahmengeschichte offene Fragen an den Patienten (Prüfer) zu stellen um einiges über die Krankheit und die Arzneimittelhistorie des Patienten zu erfahren. Daraufhin muss der Prüfling dem Patienten (Prüfer) die sachgerechte Anwendung und notwendigen Hinweise zum Arzneimittel in verständlicher Sprache mitteilen. Alle dazu benötigten Informationen findet der Prüfling in der vorgelegten Rahmengeschichte und im Beipackzettel.

b) Zu einem Gesundheitsthema, das in der Prüfung genannt wird, soll der Prüfling einen 5-minütigen monologischen Vortrag halten, um die Pro- und Contra-Aspekte eines Themas darzustellen (zusätzlich 5 Minuten Vorbereitungszeit).

2.

a) Im Verlauf des simulierten Apotheker-Patienten-Gesprächs aus Teil 1 im "Fall" dann ein „Problem“ auf, das mit Hilfe des AMK-Meldebogens vom Prüfling schriftlich zu dokumentieren ist. Dazu trägt der Prüfling die entsprechenden Informationen aus dem Apotheker-Patienten-Gespräch (Teil 1) mit knappen Worten in die entsprechenden Formularfelder des AMK-Meldebogens ein. Im Wesentlichen handelt es sich bei den einzutragenden Informationen um die Stammdaten des Patienten (Geburtsdatum, Geschlecht, etc.) und das vom Patienten (Prüfer) geschilderte Problem. Die Aufgabe des Prüflings ist es die mündlich gegebenen Informationen schriftlich in das Formular einzutragen.

b) Zusätzlich schreibt der Prüfling eine kurze, im Rahmen des Apothekenalltags übliche, formelle E-Mail. Dabei sind Anrede, Einleitung, Reihenfolge und Schluss zu berücksichtigen (schriftlich, Thema wird vorgegeben, 10 Min. Bearbeitungszeit).

3.

Nach Abschluss der Teile 1 und 2 führt der Prüfling in der Rolle des Apothekers ein Gespräch mit einem anderen Apotheker (zweiter Prüfer), indem der Prüfling über den Patienten aus Teil 1 und 2 und dessen Probleme berichtet (Zusammenfassung). Man kann sich diese Situation so vorstellen, dass in einem Apothekenbetrieb im Verlauf des Tages ein weiterer Kollege zur Spätschicht seinen Dienst antritt und von dem Kollegen, der am Vormittag Dienst hatte (Prüfling), über die Vorkommnisse informiert wird. Da es hier um die Sprache unter Heilberuflern, also von Apotheker zu Apotheker, geht, gibt es einen zweiten Prüflingsteil 3 b), indem eine Liste mit 8 pharmazeutischen Fachbegriffen vorgelegt wird, die mit Hilfe des Nachschlagewerks Pschyrembel mit eigenen Worten auf Deutsch umschrieben werden sollen. Der pharmazeutische Fachbegriff ist außerdem mit wenigen Worten (2 bis 3) schriftlich zu übersetzen (Umschreibung mit Hilfe des Pschyrembel Wörterbuchs).

Prüfungsentscheid

Die Prüfungsentscheidung bzw. das Prüfungsergebnis werden dem/der Bewerber/in im Anschluss an die mündliche Prüfung von der Prüfungskommission bekannt gegeben. Bei bestandener Prüfung erhält der/die Bewerber/in hierüber eine Bescheinigung. Im Falle des Nichtbestehens wird keine Bescheinigung ausgestellt.

Die Prüfung ist bestanden, wenn eine reibungslose Kommunikation bestätigt werden kann. Fachsprache geht über den Nachweis von Alltagssprachkenntnissen hinaus.

Der Apothekerberuf ist ein sog. sprechender Beruf. Die Apothekenbetriebsordnung stellt die Beratung in den Vordergrund. Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn aufgrund unzureichender Deutschkenntnisse keine reibungslose Kommunikation bescheinigt werden kann und folglich diese Sprachdefizite im Berufsalltag zu Missverständnissen, Falschanwendungen und Fehlbehandlungen führen könnten.

Die Prüfung kann wiederholt werden. Für jede Wiederholung ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Die Benutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Hilfsmitteln während der Prüfung ist nicht gestattet.

Bitte bringen Sie zur Überprüfung Ihren Personalausweis oder Reisepass oder Ausweisdokument mit!